Regeln, wer im Notfall entscheidet
Es braucht nicht viel, damit das Leben Kopf steht. Ein Unfall oder eine plötzliche Krankheit können dazu führen, dass ich nicht mehr selbst entscheiden kann – z.B. über meine Behandlungswünsche im Krankenhaus. Mein Ehepartner kann nicht automatisch für mich entscheiden. Das muss ich vorher festgelegt haben. Vorsorge ist die Zeit vor der Sorge! Nutzen Sie also die Gelegenheit, dass Sie körperlich und geistig in der Lage sind, Ihre Angelegenheit eigenständig und in Ihrem Sinne zu regeln.
Es gibt verschiedene Formulare, die Günther Machel kurz und verständlich erklärt: Patientenverfügung, Vorsorgevollmacht, Sorgerechts-Verfügung, Testament & Bestattungsvorsorge.
Im Rahmen von öffentlichen Vorsorge-Veranstaltungen können Sie Günther Machel persönlich treffen. Auch online können sie Kontakt aufnehmen oder Informationsmaterial herunterladen.
Eine Beratung zur Vorsorge bietet auch die Deutsche Stiftung Patientenschutz. Eine gute Übersicht über Patientenverfügung und Vorsorgevollmacht finden Sie bei Caritas Deutschland.
Das Bundesjustizministerium bietet Informationen zum Betreuungs-Recht in Leichter Sprache.
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